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Worum geht’s?

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Fast jede Wirtschaftskanzlei bietet Beratung im Gesellschaftsrecht. Auch M&A (Mergers & Acquisitions, d.h. Fusionen und Beteiligungskäufe) stellt einen wesentlichen Teil der Beratungspraxis vieler dieser Kanzleien dar. Die Darstellungen im nachfolgenden Ranking und in den dazugehörigen textlichen Bewertungen haben hochkarätige Arbeit in folgenden Bereichen im Fokus, durch die die Kanzleien einen nationalen, teils sogar einen internationalen Ruf erworben haben:

Gesellschaftsrecht umfasst die Beratung von (Privat-/Finanz-)Investoren, Stiftungen, Unternehmen und Konzernen, inklusive Aktiengesellschaften und deren Vorstände und Aufsichtsräte, unter anderem bei Umgründungen, Verschmelzungen, Beherrschungsverträgen, Satzungsänderungen und Ausgliederungen.

Unter M&A werden öffentliche und private Übernahmen gefasst, also die rechtliche Beratung bei Akquisitionen, die in der Regel Projekt- und Transaktionsmanagement bei Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten eines Unternehmens (Asset-Deal) oder Anteilen (Share-Deal, egal ob mit Minder- oder Mehrheitsbeteiligung) umfassen. Bei börsenotierten Unternehmen kommen noch kapitalmarktrechtliche Anforderungen hinzu. Daneben wird auch die Tätigkeit von Kanzleien im Segment Private Equity bewertet.

Schließlich werden gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen als Gesellschaftern auf der einen Seite sowie Aktionären auf der anderen Seite berücksichtigt, etwa im Wege von Überprüfungsverfahren bei Aktientausch oder Squeeze-out-Abfindungen. Zudem geht es um Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern von Unternehmen untereinander sowie Fälle, in denen Organe einer Gesellschaft in Anspruch genommen werden.

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