Über Stephan Horster
Zur Person:
Rechtsanwalt Stephan Horster berät und verteidigt Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfassende forensische Erfahrung aus zahlreichen Groß- und Umfangsverfahren vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik.
Darüber hinaus liegt ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit in Unternehmensverteidigungen in Bußgeldverfahren sowie im Berufsrecht der freien Berufe, insbesondere im anwaltlichen Berufsrecht. Stephan Horster ist im Rahmen der Referendarausbildung für das Zweite Staatsexamen als Dozent der Rechtsanwaltskammer München tätig.
Nach seinem Studium an der Ludwig – Maximilian Universität in München ist Stephan Horster seit Beginn seiner beruflichen Tätigkeit im Jahr 2010 ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Seit 2014 trägt er den Titel Fachanwalt für Strafrecht.
Stephan Horster berät auf Deutsch, Englisch und Französisch.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Auslieferung, Rechtshilfe und Interpol
- Europäische Staatsanwaltschaft
- Compliance/Internal Investigation
- Bankenstrafrecht
- Kapitalmarktstrafrecht
- Korruption: Prävention und Verteidigung
- Arzt- und Medizinstrafrecht
- Berufsrecht
- Arbeitsstrafrecht