Esprit-Insolvenz

Corona-Schutzschirm mit Heuking und Schultze & Braun

Der Modekonzern Esprit hat für mehrere deutsche Gesellschaften ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beantragt, um sich vor Forderungen der Gläubiger zu schützen und die Liquiditätsprobleme in den Griff zu bekommen, teilte das Unternehmen mit. Dabei hat ein vom Amtsgericht Düsseldorf bestellter Sachwalter die Aufsicht, während die bisherige Unternehmensführung weiterhin die operative Kontrolle behält. Im Rahmen des Verfahrens sollen Verbindlichkeiten und Mietverträge „neu strukturiert“ werden.

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Streit_Georg
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