AGG-Klageflut

Mäger von Bernuth siegt auch in zweiter Instanz mit RBS

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  • JUVE

Der 60-jährige Regensburger Jurist, der sich unter anderem bei der Berliner Kanzlei Mäger von Bernuth beworben hatte, hat nun auch in zweiter Instanz eine Schlappe einstecken müssen. Das entschied die 21. Kammer des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Vorsitz von Dr. Oda Hinrichs. Demnach haben Mäger Bernuth sowie die beiden Kanzleiinhaber haben nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen.

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Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, jedoch ließ das Gericht keine Revision zum Bundesarbeitsgericht zu (Az. 21 Sa 1380/13).

Tatjana Ellerbrock
Tatjana Ellerbrock

Die Richter wiesen die Berufung des Regensburger Juristen vollständig zurück. Das Gericht legte den Streitwert auf 60.000 Euro fest und geht dabei von einem Jahresgehalt eines in der beklagten Kanzlei tätigen Berufsanfängers aus.

Wie JUVE berichtete (mehr…), bewirbt der Regensburger Anwalt sich seit Monaten auf Stellenanzeigen, in denen Kanzleien und Unternehmen Berufseinsteiger oder Anwälte mit erster Berufserfahrung suchen. Nach JUVE-Informationen hat er bundesweit mindestens 20 Kanzleien und Unternehmen verklagt. Die Dunkelziffer könnte noch höher sein, da einige Verfahren nach Vergleich beendet wurde. Einen Überblick über die JUVE bekannten Verfahren finden Sie hier (mehr…). Den Recherchen zufolge urteilte nun erstmals ein Landesarbeitsgericht.

Das Gericht thematisierte in der Erörterung der mündlichen Verhandlung unter anderem die Zweifel an der objektiven Geeignetheit des Klägers. Dabei führten die Richter beispielsweise an, dass der Kläger keine Prädikatsexamina vorweisen kann, wie in der Stellenausschreibung gefordert. Nach Auffassung des Gerichts handele es sich dann um ein Prädikatsexamen, wenn die Note ,vollbefriedigend‘ oder besser erreicht wurde. Erörtert wurden auch Zweifel der Kammer an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung.

Mäger von Bernuth ließ sich vor Gericht von der Berliner Partnerin Dr. Tatjana Ellerbrock aus der multidisziplinären Kanzlei RBS RoeverBroennerSusat vertreten. Die beiden Kanzleien kennen sich seit vielen Jahren unter anderem aus gemeinsam bearbeiteten Mandaten. Dabei deckt RBS vielfach das Arbeitsrecht ab, da Mäger von Bernuth in diesem Bereich keine spezielle Expertise vorweist.

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