Die 13. Kammer des LAG Düsseldorf unter dem Vorsitz von Richter Peter Nübold hatte zu erkennen gegeben, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben werde, weil aufgrund der Gesamtumstände erhebliche Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung des Klägers bestünden. Die Bewerbung sei wohl als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren, stellte das Gericht fest. „Deshalb steht dem Kläger die begehrte Entschädigungszahlung nicht zu“, sagte der Görg-Partner Dr. Marcus Richter, der seine Kanzlei in dem Verfahren vertrat. „Das Gericht riet dem Kläger vor diesem Hintergrund eindringlich zur Berufungsrücknahme“, so der Arbeitsrechtler.
Der Kläger erklärte gegenüber JUVE: „Selbstverständlich war an meinem Verhalten überhaupt nichts rechtsmissbräuchlich. Der Richter meinte aber, ich hätte irgendetwas nicht klar genug bestritten.“
Zugleich wies das Gericht auch darauf hin, dass die Formulierung der Görg-Stellenanzeige altersdiskriminierend sein könnte. Konkret hieß es darin unter anderem: „Sie sind Berufseinsteiger oder haben bereits ein bis zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer wirtschaftlich ausgerichteten Kanzlei gearbeitet.“
Den Vorschlag des Gerichts, einen Vergleich zu schließen, nahm Görg jedoch nicht an. Allerdings erklärte sich die Kanzlei damit einverstanden, 2.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden. Der Kläger nahm seine Berufung zurück.
Aus Sicht des Regensburger Anwalts „ist jetzt klar, dass Görg (und die anderen) diskriminierende Anzeigen schalten, was man dort endlich zum Anlass sinnvollen Nachdenkens und Handelns nehmen sollte“, so der 60-Jährige.
Bereits in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht Essen seine auf eine Entschädigung von 10.000 Euro wegen Altersdiskriminierung ausgerichtete Klage abgewiesen (Az. 6 Ca 1729/13). Görg hatte die Bewerbung des Klägers abgelehnt, weil sie sich anders entschieden habe.
Der Regensburger Anwalt bewirbt sich seit Monaten auf Stellenanzeigen, in denen Kanzleien und Unternehmen Berufseinsteiger, -anfänger oder Anwälte mit erster Berufserfahrung suchen. Nach JUVE-Informationen hat er bundesweit mindestens 20 Kanzleien und Unternehmen verklagt. Die Dunkelziffer könnte noch höher sein, da einige Verfahren nach Vergleich beendet wurden. Einen Überblick über die bislang bekannten Verfahren finden Sie hier.
Im November 2013 war vom LAG Berlin-Brandenburg erstmals ein zweitinstanzliches Urteil ergangen. Das LAG hatte vor allem auf objektive Geeignetheit des Klägers abgestellt, jedoch ebenfalls Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bewerbung geäußert.