Der Schwerpunkt der Kanzlei Ahr liegt auf der Geltendmachung von Haftungsansprüchen nach Beratungsfehlern gegenüber Banken und sonstigen Finanzdienstleistern, insbesondere aufgrund der Vermittlung geschlossener Beteiligungen. Außerdem berät Ahr Mandanten im Bereich des Bankrechts, dort insbesondere beim Darlehenswiderruf.
„Die Fortführung der Kanzlei Ahr gibt uns die Möglichkeit, die langjährigen und etablierten Geschäftsbeziehungen zu nutzen und im norddeutschen Raum für dort ansässige Mandanten persönlich zur Verfügung zu stehen“, erklären die Partner der Kanzlei Rotter, Klaus Rotter und Rechtsanwalt Bernd Jochem. Neben den beiden Partnern arbeiten in Grünwald drei Associates.
Ihre Kanzlei genießt einen guten Ruf vor allem bei der Vertretung von Aktionären, insbesondere wenn es um fehlerhafte Kapitalmarktinformationen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geht. Ein prominentes Beispiel ist die Vertretung von Daimler-Aktionären wegen möglicher Fehler im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Vorstandsvorsitzenden Schrempp.