Der JUVE Verlag darf weiterhin Anwalts-Rankings veröffentlichen. Dies entschied der Bundesgerichtshof nach mündlicher Verhandlung am vergangenen Donnerstag und beendete damit nach knapp sieben Jahren den Prozess um die Zulässigkeit der JUVE-Rankings.Geklagt hatte die Münchner Kanzlei Kaufmann Lutz Stück Abel v. Lojewski. Nach einem Erfolg in der ersten Instanz hatte das OLG München 2001 zunächst die Veröffentlichung der im 'JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien' in allen Kapiteln publizierten Ranking-Tabellen untersagt. Der Bundesgerichtshof beschloss im Februar 2002, die Revision nicht zuzulassen. Damit wurde dieses Verbot rechtswirksam.
Gegen den BGH-Beschluss und das Urteil der Münchner OLG-Richter legte JUVE im Frühjahr 2002 Verfassungsbeschwerde ein. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte daraufhin durch eine Einstweilige Anordnung die Veröffentlichung der Rankings in der 5. Auflage des Handbuches. Im November 2002 hob das Bundesverfassungsgericht das Urteil des OLG München sowie den BGH-Beschluss auf.
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