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Aufgrund des japanischen Standesrechts können sie Ashurst nicht beitreten, sondern werden als Joint Venture unter dem Namen Ashurst Tokyo Law Office praktizieren. Ashurst ist damit die vorerst letzte ausländische Kanzlei, die versucht mit einheimischen Anwälten stärker in den japanischen Markt zu drängen. Erst letzte Woche hatte Sidley Austin Brown & Woods ein Joint Venture mit vier japanischen Anwälten angekündigt.