Die Vereinbarung, die für alle Angestellten freiwillig ist, soll ab Mai, dem Beginn des nächsten Geschäftsjahres, für ein Jahr gelten. Voraussetzung ist, dass die Mehrheit der Mitarbeiter zustimmt. Aber auch dann solle das Teilzeitmodell nur bei Bedarf in einzelnen Bereichen zeitweise in Kraft treten und keinesfalls pauschal für das gesamte Londoner Büro gelten.
Die beiden deutschen Norton-Rose-Büros in München und Frankfurt sind von dieser Maßnahme zunächst nicht betroffen. „Wir haben uns entschieden, die Zustimmung unserer Mitarbeiter für eine eventuelle Arbeitszeitverkürzung noch nicht einzuholen“, sagte Dr. Alexander von Bergwelt, der deutsche Managing Partner der Kanzlei. „Im Moment ist die Auslastung hier in Deutschland hoch. In manchen Bereichen müssen wir sogar über eine weitere Aufstockung der Teams nachdenken.“
„Unsere Teams sind schlank aufgestellt, deswegen werden wir aus derzeitiger Sicht nicht auf das Modell zur Arbeitszeitverkürzung zurückgreifen müssen“, so von Bergwelt weiter. Zwar wolle man insgesamt kostenbewusst agieren, plane aber keine Personalmaßnahmen.
Erstmals veröffentlicht auf www.juve.de am 13. März 2009