Bayrisches Oberstes

Anwalts-AG zulässig

Bereits Ende März hat das Bayerische Oberste Landesgericht nach mehrjährigen Verfahren durch die Instanzen in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass die Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft des Nürnberger Anwalts Dr. Norbert Buchbinder (Forstmeier, Dr. Buchbinder, Nöcker) rechtlich weder als solche noch unter dem Fantasienamen Pro-Videntia zu beanstanden ist. Sowohl gegen den Namen wie gegen die Eintragung ins Handelsregister hatte die Nürnberger Anwaltskammer geklagt.

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Die nun als zulässig erachtete Rechtsberatungs-AG Pro-Videntia, deren Alleinvorstand derzeit noch Buchbinder bildet, war Mitte 1998 gegründet worden. Sie ging aus einem multidsiziplinären Gesamtkonzept namens Pro-Team hervor, das eine Art Beratungsmarke unter Einschluss von Rechtsberatung bilden sollte: neben Pro-Videntia (zunächst als GbR) bestanden die GmbHs Pro-Aconta (WP/StB), Pro-Consulta (Unternehmensberatung) und Pro-Libra (Steuer-Fachverlag). Nach der gerichtlichen Untersagung des Namens Pro-Videntia schon für die Anwalts-GbR im vergangenen Jahr änderte Buchbinder seine Strategie und gründete unter gleichem Namen eine AG nach englischem Recht (Inc.), die er im Falle eines gerichtlichen Misserfolgs für die AG nach Deutschland übertragen wollte. Anfang diesen Jahres wurden außerdem eine Pro-Videntia Steuerberatungs-AG sowie eine Pro-Ratio Steuerberatungs-AG ins Leben gerufen und eingetragen.

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