beA nach dem BGH-Urteil

Kanzleien fordern die Weiterentwicklung des Postfachs

Das besondere elektronische Anwaltspostfach kennt keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Eine solche Verschlüsselung fordern einige Anwälte allerdings von der Bundesrechtsanwaltskammer. Ihre Klagen für mehr Sicherheit bei der beA-Kommunikation wies der Anwaltssenat beim Bundesgerichtshof zuletzt allerdings ab. JUVE hat bei einigen Kanzleien nachgefragt, wie sie die Sache mit der Verschlüsselung des beA sehen.

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Rechtlich gesehen ist laut BGH mit der Verschlüsselung des beA alles in Ordnung. Das beA biete zwar nicht den neusten Sicherheitsstandard einer Ende-zu-Ende-Kommunikation. Da der Gesetzgeber diesen Standard jedoch nicht verlange, müsse die BRAK ihn auch nicht anbieten, begründeten die Richter ihren Beschluss.

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