Grundsätzlich können nur solche Unternehmen eine SE bilden, deren Strukturen den vier möglichen Gründungsformen gemäß einen grenzüberschreitenden Sachverhalt erfüllen. Mit der neuen Beiten-Gesellschaft bietet sich diese Gestaltung auch natürlichen Personen und Unternehmen, die diese Voraussetzungen aus eigenen Strukturen nicht erfüllen.
Federführend sind bei Beiten die Münchner Corporate-Partner Dr. Jack Schiffer und Roland Startz.