Die als GmbH firmierende Kanzlei Beiten Burkhardt hat eine Aktiengesellschaft nach europäischem Recht, die sogenannte Societas Europaea (SE), gegründet. Beiten betreue derzeit mehrere Unternehmen mit entsprechenden Plänen, sagte Startz. Bei der Gründung der als "Beiten Burkhardt EU-Beteiligungen SE" firmierenden Europa-AG nutzte Beiten die bestehenden Strukturen ihrer internationalen Kanzleibüros. Der Service der Vorabgründung soll deutschen und ausländischen Interessenten die Möglichkeit eröffnen, mit dem Erwerb einer 100-Prozent-Tochter der Beiten-SE unkompliziert und innerhalb weniger Tage in die neue europäische Rechtsform zu wechseln.
Grundsätzlich können nur solche Unternehmen eine SE bilden, deren Strukturen den vier möglichen Gründungsformen gemäß einen grenzüberschreitenden Sachverhalt erfüllen. Mit der neuen Beiten-Gesellschaft bietet sich diese Gestaltung auch natürlichen Personen und Unternehmen, die diese Voraussetzungen aus eigenen Strukturen nicht erfüllen.
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