Berufsrecht

Haftung künftiger Syndikusanwälte wird zum Knackpunkt

Nach der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags kristallisiert sich heraus, dass die Regelung zur Haftung künftiger Syndikusanwälte ein Problem wird. Womöglich ist der Vorschlag im vorliegenden Regierungsentwurf noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

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An der Frage, wie Syndizi haften und ob und wie sie sich versichern müssen, scheiden sich die Geister. Grund dafür ist der schwierige dogmatische und tatsächliche Spagat zwischen dem unabhängigen Rechtsberater und der Angestellteneigenschaft. Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema dadurch, dass die Versicherungsbranche derzeit noch versucht, geeignete Produkte zu entwickeln. Einige fürchten exorbitante Prämien, weil Basisdaten für die Risikoberechnung fehlen.

Schon im Vorfeld hatten zahlreiche Wirtschaftsverbände die derzeitige Regelung, die den Abschluss einer Vermögensschadenshaftpflicht verlangt, kritisiert. Ihre Kritik griff Solms Wittig, Präsident des Bundesverbands der Unternehmensjuristen, bei der Anhörung vor dem Rechtsausschuss auf. Auch dogmatisch ist eine Sonderstellung kaum zu rechtfertigen: Immerhin sind Syndizi Angestellte. Daran ändert auch das neue Gesetz nichts.

Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Dr. Jan-Marco Luczak (CDU) deutete in einer ersten Stellungnahme an, dass die privilegierte Arbeitnehmerhaftung sich wohl am Ende durchsetzen würde.

Es zeichnet sich ab, dass rentenversicherungsrechtlich noch eine Lücke zu schließen ist: Denn nach derzeitigem Wortlaut besteht die Gefahr, dass Syndikusanwälte, die älter sind als 45 Jahre sind, benachteiligt würden. Auch wird es wohl noch eine Konkretisierung der Zulassungskriterien geben, um eine einheitliche Praxis sicherzustellen. Christoph Skipka von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärte derweil, der Versicherungsträger werde auch unter der neuen Regelung seine bisherige Verwaltungspraxis fortsetzen.

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