Berufsrecht

Haftung künftiger Syndikusanwälte wird zum Knackpunkt

Nach der gestrigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags kristallisiert sich heraus, dass die Regelung zur Haftung künftiger Syndikusanwälte ein Problem wird. Womöglich ist der Vorschlag im vorliegenden Regierungsentwurf noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

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An der Frage, wie Syndizi haften und ob und wie sie sich versichern müssen, scheiden sich die Geister. Grund dafür ist der schwierige dogmatische und tatsächliche Spagat zwischen dem unabhängigen Rechtsberater und der Angestellteneigenschaft. Zusätzliche Brisanz bekommt das Thema dadurch, dass die Versicherungsbranche derzeit noch versucht, geeignete Produkte zu entwickeln. Einige fürchten exorbitante Prämien, weil Basisdaten für die Risikoberechnung fehlen.

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