Syndikusanwälte

Regierungsentwurf für BRAO-Änderung liegt vor

Mit einigen Modifikationen gegenüber dem Referentenentwurf geht der Regierungsentwurf für die berufsrechtliche Anerkennung der Syndizi in die politische Endrunde. Geändert haben sich unter anderem die Wirkung der Zulassung und die Berufsbezeichnung. Eine Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause wird es aber voraussichtlich nicht geben.

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Die grundlegendste Änderung gibt es bei den Patentanwälten, deren Berufsordnung analog zur Bundesrechtsanwaltsordnung angepasst werden soll: Sie sind nunmehr als anwaltliche Arbeitgeber anzusehen.

Der Regierungsentwurf stellt darüber hinaus für die Syndikusanwälte klar, dass die Kammerentscheidung über ihre Zulassung auch die Rentenversicherung bindet. Wer also zugelassen wird, ist auch von der Rentenversicherungspflicht zu befreien. Im Vorfeld hatten sich die Befürchtungen gehäuft, dass zwei getrennte Prüfverfahren dazu führen könnten, dass der Unternehmensjurist zwar seine Zulassung erhält, jedoch dennoch gesetzlich rentenversichert bleibt. Allerdings steht dem Versicherungsträger ein Klagerecht gegen die Zulassungsentscheidung zu.

Verabschiedet hat sich der Gesetzgeber auch davon, dass Syndikusanwälte als solche firmieren müssen. Sie dürfen sich nun Rechtsanwalt nennen, führen aber den Zusatz Syndikusanwalt.

In der Begründung wurde zudem klarer gefasst, wie weit Rückwirkung und Vertrauensschutz mit Blick auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gehen.

Unerfüllte Wünsche

Weitgehend unverändert blieben hingegen die Haftungs- und Versicherungsregeln. In der Begründung wurde lediglich klargestellt, dass der auch als Rechtsanwalt zugelassene Syndikusanwalt nur eine Police benötigt, wenn diese seine gesamte berufliche Tätigkeit abdeckt. Allen sonstigen Bedenken aus Wirtschaft und juristischen Vereinigungen gegen die geplante Regelung wurde nicht Rechnung getragen.

Auch die Doppelzulassung soll bleiben. Die Bundesrechtsanwaltskammer hatte erklärt, die Entscheidung für zwei getrennte Zulassungen sei ausschlaggebend dafür, dass sie sich mit der geplanten berufsrechtlichen Neuregelung überhaupt anfreunden kann. Deutscher Anwaltverein, Wirtschaftsverbände und Bundesverband der Unternehmensjuristen hatten sich gegen diesen Parallelweg ausgesprochen.

In einer guten Woche soll der Entwurf in die erste Lesung im Bundestag gehen. Die Anhörung wird dann voraussichtlich Anfang Juli stattfinden. Soweit bekannt, ist eine endgültige Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause damit vom Tisch. Sie wird erst für September auf der Tagesordnung stehen.

 

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