Syndikusanwälte

Bundestag signalisiert Zustimmung zur BRAO-Änderung

Der Regierungsentwurf, mit dem eine berufsrechtliche Anerkennung der Unternehmensjuristen als Anwälte erreicht werden soll, hat bei der ersten Lesung im Bundestag breite Zustimmung geerntet. Vor allem beim Thema Haftung von Syndizi besteht jedoch noch Diskussionsbedarf.

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Erwartungsgemäß äußerten sich CDU und SPD zustimmend zu dem Gesetz. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die politisch weiterhin auf eine Bürgerversicherung setzen, soll sich ebenfalls für eine berufsrechtliche Gleichstellung der Syndizi ausgesprochen haben, während die Linken den Gesetzesentwurf ablehnen.

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion und stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses Dr. Jan-Marco Luczak sieht jedoch noch Änderungsbedarf in einigen Punkten. So hält er – wie auch viele Verbände – die derzeitige Haftungsregelung für problematisch. Die Wirtschaftsverbände, aber auch Anwaltsvereinigungen, hatten im Vorfeld angeregt, die Haftungsregeln für Syndikusanwälte den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung anzugleichen. Diesen Gedanken griff Luczak nun auf, sprach aber davon, dass beide Haftungsregime in Einklang miteinander stehen sollten.

Die übrigen Punkte dürften schneller zu lösen sein. Problematisch sei etwa, dass die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nur infrage komme, wenn eine Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk bestehe. Es gäbe Konstellationen, in denen die Syndizi freiwillig in ein Versorgungswerk zahlen würde, diese Fälle sollten einbezogen werden.

Zudem griff Luczak einen weiteren Punkt auf, den die Wirtschaftsverbände bemängelt hatten: Im Gesetz solle klargestellt werden, dass die Vertretungsbefugnis der Syndizi nicht im Sinne einer Prokura gemeint sei, sondern nur die gerichtliche Vertretungsbefugnis betreffen solle. Zudem solle die Kammer nur bei wirklich wesentlichen Tätigkeitsänderungen informiert werden, um einen Bürokratiestau zu vermeiden.

Die Parlamentarier überwiesen den Gesetzesentwurf in den in der Sache federführenden Rechtsausschuss, der nun mit den Ausschüssen für Wirtschaft und Energie sowie Arbeit und Soziales weiter beraten wird. Die öffentliche Anhörung ist für den 1. Juli geplant.

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hatte sich Ende Mai auch der Petitionsausschuss für mehr Rechtssicherheit für Syndizi ausgesprochen. Ein Berliner Unternehmensjurist hatte nach den Urteilen des Bundessozialgerichts vom April 2014, mit denen das Gericht die Befreiungsmöglichkeiten für Syndizi auf Null setzte, eine Petition eingereicht. Diese erreichte zwar nicht das erforderliche Quorum, aber immerhin rund 15.000 Unterstützer. Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen von CDU, SPD und  Bündnis 90/Die Grünen die Petition den zuständigen Ministerien und Fraktionen weiter zu reichen.

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