US-Justiz

Berufungsgericht stellt Trumps Dekrete gegen Kanzleien infrage

Darf ein US-Präsident Kanzleien sanktionieren, weil ihm ihre Mandanten missfallen? Vor dem Berufungsgericht in Washington vertrat das Justizministerium eine bemerkenswerte Position: Selbst diskriminierende Motive seien nicht justiziabel, solange Trump sich auf nationale Sicherheit berufe. Die Richter zeigten sich erkennbar irritiert.

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New York, 3. Juni 2025: Mitglieder der Aktivistengruppe Rise and Resist demonstrieren vor den Büros von Perkins Coie und Jenner & Block in Midtown Manhattan ihre Solidarität mit den Kanzleien, die sich – anders als andere Großkanzleien – gerichtlich gegen Trumps Executive Orders wehren.

In der mündlichen Verhandlung am Donnerstag stellte der US Court of Appeals for the District of Columbia Circuit die Rechtmäßigkeit der präsidialen Anordnungen gegen Perkins Coie, Jenner & Block, WilmerHale und Susman Godfrey klar infrage. Auf der Richterbank saßen zwei von Ex-Präsident Barack Obama und ein von Donald Trump ernannter Richter.

Die Richter Sri Srinivasan, Cornelia Pillard und Neomi Rao befragten beide Seiten intensiv zur verfassungsrechtlichen Grundlage für den Entzug von Sicherheitsfreigaben und zur Begründung mit nationaler Sicherheit.

Der ehemalige Solicitor General Paul Clement von Clement & Murphy, der die Kanzleien vertritt, warf der Regierung vor, die Kanzleien für ihre Mandatsarbeit bestrafen zu wollen. Clement, der zunächst von WilmerHale mandatiert wurde und nun alle vier Kanzleien vertritt, argumentierte, Trump habe einen „Schrotflinten“-Ansatz gewählt und dabei die übliche 13-stufige Sicherheitsprüfung umgangen. Ziel der Anordnungen sei die Bestrafung für die Mandatsarbeit der Kanzleien, sagte Clement. Die Executive Orders verstießen gegen „den Großteil der Bill of Rights“. Anwälte könnten ihre Mandanten nicht wirksam vertreten, wenn sie aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen auf Eierschalen laufen müssten.

Regierung beruft sich auf präsidiale Befugnisse

Abhishek Kambli vom Justizministerium verteidigte die Anordnungen als durch die präsidialen Befugnisse gedeckt. Wenn Kanzleien Anwälte einstellen, die sich nach Ansicht des Präsidenten unangemessen verhalten hätten, sei das verfassungsrechtlich nicht geschützt. Die Überprüfung von Sicherheitsfreigaben liege außerhalb der Zuständigkeit der Justiz.

Richterin Pillard konfrontierte Kambli mit einem hypothetischen Fall: Würde ein Präsident, der Sicherheitsfreigaben für Kanzleien entzieht, die Katholiken, Schwarze oder Asiaten vertreten, ebenfalls unter diese Rechtsprechung fallen? Kambli bejahte dies und erklärte, auch in einem solchen Fall müsse zunächst die Frage der gerichtlichen Zuständigkeit geklärt werden, bevor ein Richter Abhilfe anordnen könne.

Richter Srinivasan hakte nach, ob der Präsident Sicherheitsfreigaben auch aus Gründen entziehen könne, die nichts mit der Vertrauenswürdigkeit oder der Fähigkeit zur Geheimhaltung zu tun hätten. Kambli bejahte auch das: Selbst bei unsachgemäßen Motiven sei eine solche Entscheidung letztlich nicht überprüfbar, wenn der Präsident sich auf nationale Sicherheit berufe.

Trump hatte seine Executive Orders und die vermeintlichen Sicherheitsrisiken in den Anordnungen mit der Mandatsarbeit der Kanzleien, deren Einstellungspolitik, Diversity-Programmen und politischen Verbindungen begründet.

Entsprechend wies Clement darauf hin, die Kanzleien seien ins Visier genommen worden, „weil sie Mandanten vertraten oder mit Anwälten zusammenarbeiteten, die den Zorn des Präsidenten auf sich zogen“. Anders als in den meisten Vergeltungsfällen, die auf Spekulation oder umfangreicher Beweisaufnahme beruhten, legten hier die Executive Orders die Motive des Präsidenten in diesem Fall ja offen.

Zur Verhandlung hatten sich laut Bloomberg Law etliche Zuschauer eingefunden. Einige hatten Plakate mitgebracht, um ihre Solidarität mit den vier Anwaltskanzleien zu bekunden. Darauf stand “I am a lawyer, I am WilmerHale“, mit Versionen für alle vier Kanzleien. Vor Beginn der Verhandlung wiesen Gerichtsbeamte – flankiert von einem US-Marshall – die Anwesenden darauf hin, dass sie aus dem Gerichtssaal verwiesen würden, sollten sie während der Verhandlung Protestschilder hochhalten.

Ein Entscheidungstermin ist aktuell nicht bekannt.

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