Bilanz zum Syndikusrechtsanwalt

Das sind die drängendsten Probleme

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  • JUVE

Nur etwa zehn Prozent der bislang zugelassenen Syndikusrechtsanwälte besitzen keine Doppelzulassung. Diese Solo-Sys, wie sie die Berliner Rechtsanwaltskammer nennt, haben ihre Rechtsanwaltszulassung entweder zurückgegeben oder gar nicht erst beantragt. Wie sieht es sonst aus, knapp zwei Jahre nach der Einführung des neuen Berufsstands Syndikusrechtsanwalt? Dazu zogen Experten beim Deutschen Syndikusanwaltstag Bilanz.

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Deutlich wurde: Es gibt bei der Zulassung noch immer Diskussionsbedarf. Aber inzwischen konnten einige wichtige Fragen geklärt werden. Am häufigsten ergeben sich Probleme, wenn es um die anwaltliche Prägung der Tätigkeit geht, um fachliche Weisungsfreiheit und Tätigkeiten in Angelegenheiten des Arbeitgebers. Das erläuterte Dr. Clarissa Freundorfer, Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Berlin und Syndikusrechtsanwältin der Deutschen Bahn, auf dem Syndikusanwaltstag.

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