Bonn

Seiteneinsteigerin bei Sträter

Autor/en
  • JUVE

Bibiane Bosse (29) ist vom Landesverband der Innungskrankenkassen in Niedersachsen zur Kanzlei Sträter in Bonn gewechselt. Dort ist sie zusammen mit ihrem Kollegen Claus Burgardt für die Bereiche Arzt- und Kassenarztrecht zuständig. Sie soll Dr. Ulrike Heidelmann ersetzen, die sich Ende Oktober aus privaten Gründen für das Münchner Büro von Seufert Rechtsanwälte entschieden hatte.Bosse ist schon seit langem auf Medizinrecht spezialisiert. Ihr Referendariat absolvierte sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung und der Ärztekammer in Niedersachsen. Außerdem gestaltete sie bei der Forum Consult Unternehmensberatung Fortbildungsseminare für Krankenhauspersonal. "Mich reizt an dem Rechtsgebiet das Interdisziplinäre, das heißt nicht nur der juristische, sondern auch der medizinische Bereich", sagte Bosse. In der Boutique Sträter möchte sie sich als Anwältin weiterentwickeln. Ihre Schwerpunkte werden dort neben dem Kassenarztrecht im Arzthaftungsrecht, der Vertretung von Patienten, Vertragsgestaltung für Ärzte und in der Fortbildung liegen.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Die Sozietät Sträter ist vor allem für ihre Arbeit im Bereich Pharma- und Medizinproduktrecht bekannt. Bereits im Juli wurde das Team um Sträter durch die Medizinrechtlerin Dr. Heike Wachenhausen verstärkt (JUVE Rechtsmarkt 08/03).

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de