Brexit

Britische Generalanwältin bleibt für wichtiges Dieselverfahren zuständig

Marktbeobachter merkten auf, als vorige Woche der Europäische Gerichtshof die Schlussanträge in einem der wichtigsten Verfahren zum Dieselskandal verschob – ohne Begründung, auf unbestimmte Zeit. Ungewöhnlich und rätselhaft. Hatte es etwas damit zu tun, dass unklar war, ob die Britin Eleanor Sharpston nach dem Brexit Generalanwältin bleiben darf? Nun ist klar: Sie bleibt vorerst im Amt – und damit zuständig für den brisanten Fall gegen ‚Company X‘, hinter der niemand Geringeres als VW steckt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

4 Wochen gratis testen

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Sharpston_Elenor
Sharpston_Elenor

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema