BSG-Urteile

Vertrauensschutz soll zügig geklärt werden

Die verunsicherten Unternehmensjuristen und ihre Arbeitgeber sollen zügig Klarheit darüber bekommen, wie es nach den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) zur Befreiung von der Versicherungspflicht mit alten Bescheiden weitergehen wird. Dies machten die Redner des diesjährigen Berufsrecht Summit deutlich, den der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) veranstaltet hat.

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Hartmut Kilger, Präsident der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungswerke, zeigt sich verhalten optimistisch, dass es noch in diesem Jahr Klarheit über Bestands- und Vertrauensschutz für die Syndizi geben kann. Morgen wird es Gespräche mit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) geben. Auch Christoph Skipka, Leiter der Grundsatzabteilung der DRV, ließ erkennen, dass ihm an einer zügigen Einigung mit seiner Aufsichtsbehörde gelegen ist. 

Skipka und Kilger waren Gäste bei einer gut besuchten Berufsrechtskonferenz des BUJ, die sich ausschließlich mit den Auswirkungen der BSG-Urteile vom 3. April beschäftigte. Deutlich wurden im Verlauf der Konferenz vor allem zwei Dinge: Unternehmensjuristen, die eine Befreiung für ihre aktuelle Tätigkeit haben, werden diese auch behalten können. Eine gesetzgeberische Entscheidung über den Status der Unternehmensjuristen insgesamt wird auf sich warten lassen.

Begrenzter Schutz

Skipka goss jedoch auch Wasser in den Wein. Er deutete an, dass Unternehmensjuristen, die nach der BSG-Entscheidung vom Oktober 2012 den Job gewechselt haben, voraussichtlich keinen Vertrauensschutz genießen. Seit dem Urteil war nur noch eine Befreiung für eine konkrete Tätigkeit möglich. Auch er sah ein Problem bei den Betroffenen, die ihre Anträge noch vor den BSG-Urteilen vom April gestellt hatten und nach damaliger Praxis befreit worden wären. Sie müssen nun mit einer Ablehnung rechnen, die viele Betroffene schon erhalten haben. 

Noch offen ist laut Skipka, wie es mit etwaigen Nachzahlungsforderungen durch den gesetzlichen Rentenversicherer aussieht. Es werden offenbar noch verschiedene Möglichkeiten mit der Aufsichtsbehörde diskutiert. Genau hier liegt das Kernproblem für die Arbeitgeber der Unternehmensjuristen.

Christian Flisek, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Rechtsausschusses, sagte, dass auch Bundesarbeits- und -Sozialministerin Andrea Nahles die Notwendigkeit sehe, zügig Vertrauensschutzregeln für die Syndizi zu definieren. Es scheint also zunächst auf eine begrenzte Regelung hinauszulaufen, die die sozialrechtliche Lage vorläufig klärt, zumal sich die standesrechtliche Diskussion noch hinziehen wird.

Langer Atem nötig

Dr. Jan-Marco Luczak (CDU), stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses des Bundestages, präferierte eine sehr umfassende berufsrechtliche Lösung. Flisek wiederum ließ Zweifel daran erkennen, dass eine berufsrechtliche Gleichstellung einschließlich Anwaltsprivileg politisch durchsetzbar ist. Die Anerkennung als Anwalt scheint jedoch greifbar nah – sofern sich eine Definition dafür findet, wo die Grenze zwischen Inhouse-Anwalt und juristischem Sachbearbeiter verläuft.

Doch nicht nur die Politik, auch die Anwaltschaft hat nach wie vor Diskussionsbedarf. Während BUJ und Deutscher Anwaltverein inhaltlich weitgehend auf einer Linie liegen, hat die Bundesrechtsanwaltskammer intern noch mehr Überzeugungsarbeit zu leisten. Helfen mag ihr, dass die Syndizi offenbar wenig Interesse daran haben, künftig auch umfassend für ihren Arbeitgeber vor Gericht auftreten zu dürfen.

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