Bund will öffentliche Vergaben vereinfachen

Autor/en
  • JUVE

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Berechnungstool eingeführt, um mittelständische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen besser zu berücksichtigen. Die besondere Herausforderung liegt darin, zu definieren, was ein Mittelständler eigentlich ist und wie groß das einzelne Auftragsvolumen sein darf.

Teilen Sie unseren Beitrag

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat ein Berechnungstool eingeführt, um mittelständische Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen besser zu berücksichtigen. Die besondere Herausforderung liegt darin, zu definieren, was ein Mittelständler eigentlich ist und wie groß das einzelne Auftragsvolumen sein darf.

Bei Ausschreibungen ist die öffentliche Hand gemäß Paragraf 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dazu verpflichtet, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) einzubeziehen. Doch die Erfahrung hat gezeigt, dass dies nur unzureichend umgesetzt wird. Insbesondere im Baugewerbe wird das deutlich. Obwohl große Bauausschreibungen in Teil- und Fachlose aufgeteilt werden, d.h. in einzelne Gewerke wie Fensterbau oder Malerarbeiten, können viele KMUs nicht teilnehmen, weil sind nicht die entsprechenden Kapazitäten für die Lose haben.

Die Auftraggeber standen bisher vor dem Problem, die treffende Losgröße zu bestimmen. An dieser Stelle setzt das Berechnungstool an. Es berechnet aus dem Auftragswert, dem Umsetzungszeitraum und der Branche die passende Anzahl und Größe der Teillose sowie das maximale Auftragsvolumen, das ein KMU der jeweiligen Branche stemmen kann. Dabei berücksichtigt die Formel die maximale Belastbarkeit des Jahresumsatzes.

Ein Projektteam aus Orrick Herrington & Sutcliffe, dem Technologieberater Bearing Point sowie der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen erstellte neben dem Berechnungswerkzeug ein umfangreiches Gutachten. Orrick-Vergaberechtler Dr. Peter Braun und sein Team übernahmen dabei die Darstellung der Rechtsprechung, einen europaweiten Rechtsvergleich sowie die Rechtssicherheit des Tools. Dieses basiert auf Datenerhebungen der Auftragsberatungsstellen und einem speziellen Algorithmus. Mittelfristig soll das Tool webbasiert genutzt werden. (Désirée Balthasar)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de