Bundesverfassungsgericht

Richter in Sachsen-Anhalt müssen mehr verdienen

Autor/en
  • Eva Lienemann

Die Besoldung von Richtern in Sachsen-Anhalt ist teilweise so unzureichend, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Damit legte das Gericht erstmals Regeln für das Mindesteinkommen der 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte in Deutschland fest.

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Drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt hatten gegen ihre Besoldung geklagt. Nun bestätigte der von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle geführte Senat: Die Einkommen der Richter aus Sachsen-Anhalt waren zwischen 2008 und 2010 zu niedrig und somit mit dem Grundgesetz unvereinbar. Spätestens bis zum 1. Januar 2016 müsse das Bundesland neue Regelungen zur Besoldung seiner Richter und Staatsanwälte schaffen. 

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