Bundesverfassungsgericht

Richterbesoldung im Land Berlin zu niedrig bemessen

Das Land Berlin muss einem Teil seiner Richter und Staatsanwälte nachträglich mehr Geld bezahlen. Die Bezüge für bestimmte Besoldungsgruppen seien in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig gewesen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

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Das Land Berlin muss einem Teil seiner Richter und Staatsanwälte nachträglich mehr Geld bezahlen. Die Bezüge für bestimmte Besoldungsgruppen seien in den Jahren 2009 bis 2015 zu niedrig gewesen und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss (Az. 2 BvL 4/18).

Konkret geht es um die Gruppen R1 und R2 in den Jahren 2009 bis 2015 und um die Gruppe R3 im Jahr 2015. Gegen die darin geregelte Besoldung hatten sich unter anderem ein Richter sowie ein Vorsitzender Richter am Landgericht gewehrt. Ihre Widersprüche und Klagen waren erfolglos geblieben – bis das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ihnen beisprang und die Frage schließlich dem obersten deutschen Gericht vorlegte. Das Land Berlin muss nun spätestens mit Wirkung vom 1. Juli 2021 an eine verfassungskonforme Regelung treffen.

Im Jahr 2015 hatte das Karlsruher Gericht bereits die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt. Dabei zogen die Richter mithilfe von fünf Kriterien gleich auch eine rote Linie, an der sich ein Bundesland als Dienstherr für eine angemessene Bezahlung zu orientieren hat.

Im vorliegenden Fall ergebe eine Gesamtschau dieser Parameter, „dass die gewährte Besoldung evident unzureichend war“, befanden die Richter. „Sie genügte nicht, um Richtern und Staatsanwälten einen nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen.“

Zu den Kriterien gehört unter anderem ein Vergleich der Richterbezüge mit der allgemeinen Lohnentwicklung, der Lohnentwicklung für Angestellte im öffentlichen Dienst und auch der Inflation sowie ein Quervergleich mit anderen Bundesländern.

Die Richterbesoldung beruht auf der sogenannten Besoldungsordnung R und umfasst die Stufen R1 bis R10. Dabei gibt es teils erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Klagen gegen die Besoldung beschäftigen Gerichte seit Jahren. Der Deutsche Richterbund forderte in der Vergangenheit immer wieder, zu einer bundesweit einheitlichen Regelung zurückzukehren, wie es sie bis 2006 gegeben hatte.

Das Land muss nun nachbessern und teils nachzahlen – zumindest für diejenigen Betroffenen, die sich gegen die nun auch höchstrichterlich beanstandete Besoldung beizeiten gewehrt hatten.

 

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