Compliance

Interessenverbände legen Gesetzesvorschlag vor

Autor/en
  • Catrin Behlau

Nach dem „Bundesverband der Unternehmensjuristen“ (BUJ) präsentiert nun auch das Deutsche Institut für Compliance (Dico), eine Interessenvereinigung von Compliance-Fachleuten, einen Vorschlag für ein Compliance-Gesetz. Die Verbände wollen damit ein eigenes Unternehmensstrafrecht verhindern, wie es vom Land Nordrhein-Westfalen gefordert wird.

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Nach dem Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) präsentiert nun auch das Deutsche Institut für Compliance (Dico), eine Interessenvereinigung von Compliance-Fachleuten, einen Vorschlag für ein Compliance-Gesetz. Die Verbände wollen damit ein eigenes Unternehmensstrafrecht verhindern, wie es vom Land Nordrhein-Westfalen gefordert wird.

Der Dico-Vorschlag sieht ein abgestuftes Sanktionssystem vor: Für den Fall, dass in einem Unternehmen keine oder nur unzureichende Compliance-Maßnahmen vorliegen, sollen die Verantwortlich voll und persönlich haften. Waren zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlungen ausreichende Compliance-Strukturen vorhanden, entfällt die Haftung. Beweist ein Unternehmen, dass es „ernsthafte und nachhaltige Bemühungen“ unternommen hat, geeignete und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, die zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung aber noch nicht vollständig waren, sollen die Sanktionen gemildert werden. Das Dico schlägt vor, dazu die Paragrafen 30 und 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) zu ändern. Auch der BUJ setzt auf ein Anreizsystem. Neben der Frage, ob das Unternehmen ausreichend für die Einhaltung der Compliance-Regeln sorgt, spielt auch seine Größe eine Rolle.

Beide Verbände weisen unter anderem darauf hin, dass es in vielen Ländern schon eine haftungsmindernde oder auch -ausschließende Wirkung von Compliance-Systemen gibt. Zudem seien die bisherigen Rechtsgrundlagen in Deutschland sehr vage.

In einer kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußerte sich die Bundesregierung zu diesem Thema. Unter anderem heißt es, dass sie auf Grundlage des Koalitionsvertrages derzeit prüfe, wie das bereits „zur Verfügung stehende Instrumentarium der Verbandsverantwortlichkeit weiter verbessert werden kann“. Hierfür würden „sowohl ein Ausbau des Ordnungswidrigkeitenrechts als auch die Einführung eines Unternehmensstrafrechts in den Blick genommen und Zumessungsregeln für Verbandssanktionen geprüft“.

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