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Nun war Unitymedia KabelBW am Zug. Auch wenn in der Verhandlung vor dem LG Köln keine Entscheidung fiel und weitere Schriftsätze bis Mitte Juli eingereicht werden können, folgte die Vorsitzende Richterin in einer ersten Tendenz den bisher getroffenen Entscheidungen ihrer Amtskollegen. Demnach ist die Kündigung des Vertrags über die Zahlung von Einspeisung von Programmsignalen in die Kabelnetze zum Jahresende 2012 wirksam.