EnBW-Deal

EdF besteht mit Cleary auf Vertraulichkeit, neue Details zur Schiedsklage

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  • JUVE

Im Streit um die EnBW-Anteile, die das Land Baden-Württemberg vom französischen Energiekonzern EdF gekauft hat, verhärten sich die Fronten. Nachdem das Land mit CBH Rechtsanwälte Schiedsklage eingereicht hat, sieht EdF Vertraulichkeitspflichten verletzt und weigert sich, die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheit aufzuheben.

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Der Kurswechsel von EdF ergibt sich aus einem JUVE vorliegenden Brief der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton vom 24. Februar an CBH, die das Land in dem Komplex vertritt. In dem Brief beklagt die EdF-Beraterin Cleary sinngemäß, dass das Land Dokumente, die den Vertraulichkeitspflichten unterliegen, an den parlamentarischen Untersuchungsausschuss weitergeleitet hat. Diese Aktion stehe im Widerspruch zu den getroffenen Vereinbarungen. Danach habe der Konzern auf die Verschwiegenheit nur unter der Bedingung verzichtet, dass auch das Land einer umfassenden Befreiung zustimmt.

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