Erfolgshonorare

Tilp gründet Schweizer Rechtsanwalts-AG

Autor/en
  • Aled Griffiths

Die bekannte Anlegerkanzlei Tilp Rechtsanwälte will verstärkt bei Sammelklagen in den USA und auf europäischer Ebene tätig werden. Zu diesem Zweck hat sie eine Rechtsanwalts-AG nach dem Recht des Schweizer Kantons Obwalden gegründet. Dort ist es ihr erlaubt, Erfolgshonorare zu vereinbaren und Prozesse zu finanzieren.Zu den Aktionären der Gesellschaft Tilp International AG gehört neben Andreas Tilp auch Stephan Holzinger. Der ehemalige Pressesprecher von BMW ist seit 2005 für Tilp tätig. Die neue Kanzlei wird sich schwerpunktmäßig dem verstärkten kontinentaleuropäischen Interesse an Sammelklagen in den USA widmen, aber auch bei ähnlich gelagerten Prozessen in Europa auftreten.

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„Die Regelungen zu Erfolgsgebühren sind viel liberaler als in Deutschland. Im außergerichtlichen Bereich können wir ein reines Erfolgshonorar vereinbaren,“ sagte Holzinger. „Bei gerichtlichen Verfahren, die außerhalb der Schweiz stattfinden – das wird die Regel sein –, können wir ebenfalls ein reines Erfolgshonorar vereinbaren, das sind unsere Mandanten aus den USA gewöhnt. Zulässig ist in jedem Fall bei einer gerichtlichen Vertretung in der Schweiz die Vereinbarung einer Erfolgsprämie, die zusätzlich zum Honorar geschuldet ist. Das ist in Art. 19 der Schweizer Standesregeln explizit festgehalten.“

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