Erotik im Pay-TV

Nörr für Premiere erfolgreich

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  • JUVE

Für den Kirch-Sender Premiere hat der Münchner Partner und Medienrechtler Prof. Dr. Johannes Kreile von Nörr Stiefenhofer Lutz einen Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht erreicht.Nach dessen Urteil vom 21. Februar darf der Bezahlsender erotische Filme ausstrahlen, sofern ein ausreichender Jugendschutz gewährleistet ist.

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In dem Verfahren ging es um fünf von Premiere ausgestrahlte Filme, die von der Hamburger Landesmedienanstalt als pornografisch eingestuft worden waren. Nachdem das Hamburger Verwaltungsgericht die Premiere-Klage gegen diese Entscheidung abgewiesen hatte, verwies nun das BVG die Sprungrevision des Senders dorthin zurück. In seinem Urteil schloss sich das Gericht der Klägerargumentation an, dass Pornografie im Fernsehen nur dann verboten sei, wenn sie „von Minderjährigen wahrgenommen“ werden könne. Dies lasse sich durch Verschlüsselungstechniken verhindern. Ob das derzeit von Premiere verwendete Verfahren dafür ausreicht, muss nun das Hamburger Verwaltungsgericht prüfen.

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