Europäische Arbeitsrechtsanwälte gründen Vereinigung

Autor/en
  • Aled Griffiths

120 Arbeitsrechtsanwälte aus ganz Europa, darunter 15 deutsche, trafen sich am 24. und 25. April in London zum zweiten European Employment Lawyers Forum, um über Aspekte der praktischen Umsetzung von EU- in nationales Recht zu diskutieren. Zugleich war das Forum Gründungsversammlung für die European Employment Lawyers Association, deren 17-köpfigem Gründungskomitee als deutscher Vertreter Jobst-Hubertus Bauer von Gleiss Lutz Hootz Hirsch & Partner angehört. Initiiert und geleitet wurde die Konferenz von Janet Gaymer, Partnerin der britischen Kanzlei Simmons & Simmons, die auch Vorsitzende der neuen Vereinigung ist. Prominenteste Teilnehmerin des Forums war Cherie Booth, führende Arbeitsrechtlerin und Gattin des britischen Premierministers Tony Blair.Erstmals hatten sich die Arbeitsrechtsanwälte 1997 in Brüssel versammelt, wobei die Organisation des Treffens mit EU-Mitteln gefördert worden war. Ziel der Konferenzen wie auch der Vereinigung der Arbeitsrechtsanwälte ist es, den Erfahrungsaustausch von Praktikern aus allen europäischen Mitgliedsstaaten bei der nationalen Umsetzung der immer komplexeren EU-Normen im Arbeitsrecht zu fördern. Die Arbeitsgruppen und Diskussionsveranstaltungen dazu waren diesmal drei Schwerpunkten gewidmet: Rechtliche Aspekte von Unternehmenskauf und -verkauf in den EU-Staaten, Fragen der Arbeitnehmermitbestimmung sowie flexible Arbeitsmodelle.

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Einer der 15 deutschen Teilnehmer, die zu den Renommiertesten ihres Fachs zählen und einer persönlichen Einladung von Jobst-Hubertus Bauer folgten, war Dr. Dieter Straub, Münchener Partner von Hasche Eschenlohr Peltzer Riesenkampff Fischötter. Zu den Höhepunkten der „hochinteressanten, geradezu spannenden Veranstaltung“ gehörte für ihn eine Diskussion über den Arbeitnehmerbegriff und damit zusammenhängender Probleme wie Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit, mit denen alle EU-Staaten gleichermaßen konfrontiert seien: „Hier wird man von Seiten der Europäischen Kommission noch einige wegweisende Direktiven erwarten dürfen. Nach meiner Einschätzung wird diesen auf uns zukommenden Entwicklungen bisher eine viel zu geringe Bedeutung zugemessen.“

Die Konferenz sei, so Dr. Straub weiter, „extrem professionell durchgeführt“ und von den anwesenden Anwälten sehr gut aufgenommen worden: „Es war zu spüren, dass gerade die Arbeitsrechtler es begrüßen, dass nunmehr grenzüberschreitende Aspekte vermehrt auftreten werden, die es erforderlich machen, sich über die Rechtssituation und die rechtlichen Probleme in den Mitgliedsländern der EU zu informieren.“ Das erste Mitgliedertreffen der in London neu gegründeten European Employment Lawyers Association wird im April 1999 in Paris stattfinden.

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