Fachanwalt für Insolvenzrecht kommt

Autor/en
  • Aled Griffiths

Der Fachanwalt für Insolvenzrecht ist nunmehr fast beschlossene Sache. In ihrer Sitzung in Köln vom 21./22. März 1999 hat die 7. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) diese und weitere Änderungen zur Fachanwaltsordnung vereinbart.Der Vorstand der BRAK muß zwar noch zustimmen, aber fest steht bereits, daß der Katalog der Fachanwaltschaften auf sieben erweiten wird. Die Qualifikationsanforderungen umfassen neben 60 allgemeinen Fällen die Mitwirkung als Insolvenzverwalter in mindestens fünf Insolvenzverfahren nach der InsO, wobei der Schuldner in zwei Verfahren mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt haben muß. Im theoretischen Teil müssen 60 Zeitstunden betriebswirtschaftliche Grundlagen in Buchführung, Bilanzierung, Rechnungslegung, Sanierung und Liquidation nachgewiesen werden.

Teilen Sie unseren Beitrag

Mit diesem Anforderungsprofil soll unter anderem sichergestellt werden, daß Rechtssuchende bei den künftigen Fachanwälten für Insolvenzrecht auch Expertise zur Krisenberatung schon im Vorfeld der Insolvenz erwarten können. Neben der Qualitätssicherung erhofft sich die Anwaltschaft durch die neu eingeführte Bezeichnung einen zusätzlichen Akquisevorteil, der im Markelingkonzept von Kanzleien eine Rolle spielen wird.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de