Föderale Organisationsstrukturen

Das Effizienzproblem

Autor/en
  • Aled Griffiths

Die deutschen Standorte von White & Case waren traditionell nicht für zentralistisches Management bekannt, so etwa als die Kanzlei noch Feddersen Laule Ewerwahn Scherzberg Finkelnburg Clemm hieß. Den umständlichen Namen konnte man sogar als sprachliches Abbild einer Politik der autonomen Standorte verstehen: Treibende Kraft der Sozietät waren dominante Partner in den einzelnen Büros. Auch nach der Fusion mit White & Case 2000 genossen die Anwälte deutlich mehr Bewegungsfreiheit als in anderen internationalen Kanzleien.

Teilen Sie unseren Beitrag

Solche Wettbewerber waren schon damals straffer durchorganisiert. Bei White & Case blieben auch unter dem neuen Namen interne Rivalitäten charakteristisch, besonders zwischen Frankfurt und Hamburg. Die Reibungsverluste waren zeitweise so stark, dass sich einige jüngere Partner sowie Seiteneinsteiger an die US-Mutterkanzlei wandten.

Dem amerikanischen Management wurde offen empfohlen, energischer einzugreifen, um aus der nach wie vor heterogenen deutschen Partnerschaft eine Einheit zu formen.

Der in diesem Monat beschlossene Einschnitt – statt zwölf nur noch drei Partner im deutschen Management – war damit lange überfällig. Allerdings ernannte White & Case zu allgemeiner Verwunderung keinen Managing Partner für Deutschland.

Als naheliegender Kandidat hätte sich der Frankfurter Markus Hauptmann angeboten, dessen Büro ohnehin die Vorreiterrolle hierzulande übernommen hat. Recht vorbildlich föderal wurde das Komitee mit Partnern aus Berlin, Hamburg und Frankfurt besetzt, die dazu noch drei verschiedenen Praxisgruppen angehören.

Woraus die schlichte Frage folgt: Was ist der Mehrwert einer solchen Besetzung? Erschwert oder erleichtert sie die Entscheidungsfindung in wichtigen strategischen Punkten? Es gibt gute Gründe dafür, dass sich kaum eine andere internationale Kanzlei auf eine solche Struktur verlässt.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de