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Anlass für die Entscheidung war eine Berufung der Kanzlei Rödl & Partner gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg. Damals hatten die Richter Rödl Angaben über Umsatzentwicklung und Werbeaussagen untersagt, die die Kanzlei 2002 in einer Pressemitteilung gemacht hatte.