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Um diese schiefe Bild zu korrigieren, dachte sich eine Agentur im Auftrag des Anwaltsverbandes griffige Slogans aus. Sprüche wie „Ein Tête-à-Tête mit dem Richter“, „Fristlose Urlaubstipps vom Chef?“ oder „Mitgründer einer Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung“ könnten jedoch auch in der Schweiz von standesbewussten Bedenkenträgern angegriffen werden. Denn unter Artikel 12 über die Berufsregeln von Anwälten heißt es: „Sie können Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht“.