„Fristlose Urlaubstipps vom Chef“

Die Schweiz prescht vor in Sachen Anwaltsmarketing: Zwischen Ende Januar und Anfang Februar prangten zwei Wochen lang an 120 Plakatwänden in Zürich und Winterthur originelle Banner, die für die möglichst frühzeitige Einschaltung von Rechtsberatern warben.Die Imagekampagne beruhte laut der "Neuen Zürcher Zeitung" auf der Erkenntnis der Anwaltschaft, dass sie im Bewusstsein der Öffentlichkeit vor allem als Protagonisten vor Gericht präsent sei. Tatsächlich verdienten zwei von drei Anwälten der Schweizer Großstadt ihr Geld aber mit der Rechtsberatung.

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Um diese schiefe Bild zu korrigieren, dachte sich eine Agentur im Auftrag des Anwaltsverbandes griffige Slogans aus. Sprüche wie „Ein Tête-à-Tête mit dem Richter“, „Fristlose Urlaubstipps vom Chef?“ oder „Mitgründer einer Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung“ könnten jedoch auch in der Schweiz von standesbewussten Bedenkenträgern angegriffen werden. Denn unter Artikel 12 über die Berufsregeln von Anwälten heißt es: „Sie können Werbung machen, solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht“.

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