So möchte die EU-Kommission beispielsweise die Gebührenstruktur reformieren. Bislang kostet eine Eintragung für drei Klassen rund 900 Euro. In Zukunft soll es möglich sein, Marken nur in einer oder zwei Klassen einzutragen und dafür jeweils niedrigere Gebühren zu zahlen.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das die Eintragung von Gemeinschaftsmarken vornimmt, erwirtschaftet aufgrund der hohen Anmeldezahlen bereits seit Jahren bedeutende Überschüsse. Die neue Regelung soll jedoch auch für nationale Marken gelten. Nach den Vorstellungen der EU-Kommission soll zudem der Kampf gegen Produktpiraterie verschärft werden, insbesondere beim Transit von gefälschten Waren. Experten bezweifeln jedoch, ob die Vorschläge zur Produktpiraterie rechtlich durchsetzbar sein werden.
Die Vorschläge sind zudem über den Gewerblichen Rechtsschutz hinaus von Relevanz, weil sie eine Neustrukturierung des HABM auf Basis der Lissabon-Verträge beinhalten. So soll aus dem Amt in Zukunft eine Agentur werden. Das HABM ist soweit bekannt die erste EU-Einrichtung, die umgewandelt wird. Marktbeobachter sehen daher die strukturellen Änderungen auch als Blaupause für zukünftige Projekte.
Sofern die Reformvorschläge die Richtlinie und die Verordnung zur Gemeinschaftsmarke betreffen, müssen diese vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. Die neue Gebührenordnung wird als sogenannter Durchführungsrechtsakt erlassen und bedarf der Zustimmung des zuständigen Ausschusses des HABM für Gebühren. Die erste Sitzung des Ausschusses soll noch vor der Sommerpause stattfinden, damit die geänderte Gebührenordnung vor Jahresende angenommen werden kann.