Der ‚2026 State of the Corporate Law Department Report‘ des Thomson Reuters Institute, der auf Interviews mit mehr als 2.300 General Counsel basiert, zeigt eine erhebliche Diskrepanz zwischen Selbst- und Fremdwahrnehmung. Während die überwiegende Mehrheit der Rechtsabteilungsleitungen überzeugt ist, einen substanziellen Beitrag zum Unternehmenserfolg zu leisten, geben 42 Prozent der Führungskräfte der Vorstandsebene an, die Rechtsabteilung trage nur wenig oder gar nichts zu den Unternehmenszielen bei.
Die Studie identifiziert als Hauptproblem, dass Rechtsabteilungen sich zwar erfolgreich modernisieren und Kapazitäten freisetzen, etwa durch Technologieeinsatz und Prozessoptimierung, aber nicht ausreichend kommunizieren, wie sie diese Ressourcen strategisch einsetzen.
Die Studie betont daher, dass die Unternehmensrechtsabteilung ihre Ambitionen und Erfolge stärker in der Sprache des Geschäfts kommunizieren müsse. Kennzahlen sollten nicht nur Effizienzgewinne abbilden, sondern den Beitrag zu Geschäftsergebnissen verdeutlichen. Nur so lasse sich die Wahrnehmungslücke schließen.
„Dies ist keine existenzielle Frage – der Nachweis des Mehrwerts wirkt
sich unmittelbar auf das Budget der Rechtsabteilungen, die für ihre Projekte bereitgestellten Personal- und Technologieressourcen sowie den Einfluss aus, den die Abteilung auf die strategische Ausrichtung des
Unternehmens insgesamt haben kann“, betonen die Studienautoren des Thomson Reuters Institutes.
Risikomanagement wird proaktiver
Von General Counsel und Chief Legal Officer wird auch zunehmend erwartet, dass sie Risiken nicht nur identifizieren und mindern, sondern proaktiv verhindern. Dabei haben viele Rechtsabteilungen mit Ressourcen-, Zeit- und Budget-Engpässen zu kämpfen. Mehr als zwei Drittel bezeichnen daher den internen Dialog mit Geschäftsbereichen als wertvollste Informationsquelle über neu auftretende Risiken.
„Die Pflege dieser Kommunikationswege zwischen der Rechtsabteilung und dem Rest des Unternehmens lässt sich mit einer Ehe vergleichen. Sie erfordert ständige Arbeit, und es genügt nicht, nur dann Kontakt
aufzunehmen, wenn eine Seite etwas benötigt“, mahnen die Studienautoren.
Über eine engere, interne Kommunikation ließen sich auch die Prioritätensetzungen zwischen dem General Counsel-Team und der Vorstandsebene immer wieder abgleichen und die Rechtskosten auf die Ziele der Vorstandsebene ausrichten.
Die Studie empfiehlt zudem, externe Rechtsberater gezielt nach Informationen zu neu auftretenden Risiken zu fragen und diese auf die spezifischen Unternehmensinteressen zuzuschneiden.
Zudem sollten Rechtsabteilungen sich selbst an denselben Effektivitätskriterien messen, die sie an externe Kanzleien anlegen, darunter Qualität, Reaktionsgeschwindigkeit und Geschäftsverständnis. Auf diese Weise könnten sie sicherstellen, dass ihre Beratung als echter Unternehmenswert wahrgenommen wird.