Gerichte

Rheinland-Pfalz schließt OLG Koblenz

Die neue rheinland-pfälzische Regierung plant offenbar die Schließung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Das geht aus dem heute veröffentlichten Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung hervor.

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Demnach würde Zweibrücken als einziges OLG in Rheinland-Pfalz verbleiben. Die beiden Oberlandesgerichte und auch Generalstaatsanwaltschaften des Bundeslandes sollen am kleineren der beiden OLG-Standorte in der Pfalz zusammengeführt werden. Zwar ist auch in anderen bevölkerungsschwachen Flächenstaaten wie Thüringen oder Sachsen nur ein Oberlandesgericht üblich. Der Beschluss von SPD und Grünen kommt für die Koblenzer Anwalt- und Richterschaft jedoch überraschend. Denn in der Regel sitzen die Oberlandesgerichte in diesen Bundesländern in bevölkerungsstarken Städten, etwa Erfurt oder Dresden. Koblenz gilt als bedeutender Versicherungsstandort und verfügt über eine rege mittelständisch geprägte Industrielandschaft. Bei Koblenzer Richtern und Anwälten regt sich bereits heftiger Widerstand gegen die Koalitionspläne.

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