Demnach würde Zweibrücken als einziges OLG in Rheinland-Pfalz verbleiben. Die beiden Oberlandesgerichte und auch Generalstaatsanwaltschaften des Bundeslandes sollen am kleineren der beiden OLG-Standorte in der Pfalz zusammengeführt werden. Zwar ist auch in anderen bevölkerungsschwachen Flächenstaaten wie Thüringen oder Sachsen nur ein Oberlandesgericht üblich. Der Beschluss von SPD und Grünen kommt für die Koblenzer Anwalt- und Richterschaft jedoch überraschend. Denn in der Regel sitzen die Oberlandesgerichte in diesen Bundesländern in bevölkerungsstarken Städten, etwa Erfurt oder Dresden. Koblenz gilt als bedeutender Versicherungsstandort und verfügt über eine rege mittelständisch geprägte Industrielandschaft. Bei Koblenzer Richtern und Anwälten regt sich bereits heftiger Widerstand gegen die Koalitionspläne.
Beobachter sehen jedoch keine negative Auswirkung auf das Geschäft von Koblenzer Wirtschaftsanwälten. „Wir haben seit dem Fall der Singularzulassung unser Prozessgeschäft auf unter fünf Prozent OLG-Sachen reduziert“, erklärt ein Anwalt. Die beratende Tätigkeit sowie Prozesse vor den Landgerichten Koblenz, Mainz und Trier dominieren das Geschäft der führenden Praxen vor Ort.
Die Zweibrücker Anwälte hatte der Fall der Singularzulassung im Jahr 2000 arg gebeutelt. Ehemals führende OLG-Kanzleien waren in der Bedeutungslosigkeit versunken. Nun dürften sie sich künftig wieder über mehr Geschäft freuen. Allerdings droht ihnen auch neue Konkurrenz, nicht nur aus den großen Städten des Landes: In letzter Zeit werfen Kanzleien aus dem nahe gelegenen Saarland immer häufiger begehrliche Blicke auf lukrative Fälle am Land- und Oberlandesgericht Zweibrücken.