JUVE: Der US Surpreme Court hat in seiner Baumann-Entscheidung die Zuständigkeit der US-Justiz verneint, mangels ausreichendem Bezug zu den USA. Daimler bekam damit recht. Was aber bedeutet „ausreichender Bezug“?
Dr. Benno Schwarz: Für Auslandssachverhalte ist eine generelle Zuständigkeit der US-Gerichte nur eröffnet, wenn die Verbindung des Beklagten mit einem US-Staat so andauernd und systematisch ist, dass dieser in diesem Staat beheimatet ist. Dieser Grundsatz wurde vom US Surpreme Court bereits 2011 in der Goodyear–Entscheidung aufgestellt. Darauf aufbauende Entscheidungen beschäftigen sich seitdem mit der Konkretisierung des Bezugsbegriffs.
Sehen Sie diese Rechtsprechung inzwischen als gefestigt an?
Ja. Der US Supreme Court hat sie 2013 im Kiobel–Fall verfeinert. Er wies dort eine Klage ab, weil alle maßgeblichen Handlungen außerhalb der USA begangen wurden. Offen blieb jedoch die wichtige Frage, was gilt, wenn die nicht in den USA ansässige Beklagte mit einer in den USA ansässigen Gesellschaft verbunden ist. Dies hat jetzt die Baumann-Entscheidung geklärt. Beklagt war Daimlers argentinische Tochter. Die Verbindung zu den USA war die Tätigkeit einer anderen in Kalifornien ansässigen Daimler-Gesellschaft. Das Gericht hat klargestellt, dass eine generelle Zuständigkeit eines US-Gerichts nicht begründet wird, wenn der einzige Bezug eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung mit einer in den USA tätigen Gesellschaft ist.
Gehen Sie davon aus, dass das Gericht bei ähnlich gelagerten, aber auf eine andere Rechtsgrundlage gestützten Schadensersatzklagen die Zuständigkeit ebenfalls verneint hätte?
Ja – soweit das US-Gericht lediglich aufgrund einer generellen Zuständigkeit angerufen wird. Der Supreme Court war sehr klar: Maßstab für den ausreichenden Bezug ist, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, über die der Bezug begründet werden soll, im Kontext „der weltweiten Aktivitäten des beklagten Konzerns zu sehen ist“. Ein Bezug zu einer unbedeutenden US-Gesellschaft reicht daher nicht aus.
Im Fall Baumann hatte das Berufungsgericht trotz der bereits bekannten Urteile des Supreme Courts anders entschieden. Ist das Prozessrisiko für ausländische Unternehmen jetzt überhaupt signifikant gesunken?
Der vom Berufungsgericht bemühte sogenannte Agency-Test, in welchem der ausreichende Bezug damit begründet wurde, dass Daimler die US-Gesellschaft kontrollierte und diese hinreichend wichtig für Daimler war, kann nach dem Urteil des Supreme Courts als gescheitert gelten. Dieser Weg ist aus meiner Sicht nun endgültig geschlossen. Die drei genannten Entscheidungen beschäftigten sich allerdings nur mit Fällen, bei denen der US-Bezug sehr gering war und keine spezielle Zuständigkeit der US-Gerichte vorlag. Für solche bislang in den USA beliebten frivolen Klagen hat das Baumann–Urteil eine Gezeitenwende und damit mehr Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen gebracht.
Das Gespräch führte Astrid Jatzkowski.