„Gezeitenwende für frivole Klagen“

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Dr. Benno Schwarz von Gibson Dunn & Crutcher über die Zuständigkeit von US-Gerichten für ausländische Unternehmen

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JUVE: Der US Surpreme Court hat in seiner Baumann-Entscheidung die Zuständigkeit der US-Justiz verneint, mangels ausreichendem Bezug zu den USA. Daimler bekam damit recht. Was aber bedeutet „ausreichender Bezug“?
Dr. Benno Schwarz: Für Auslandssachverhalte ist eine generelle Zuständigkeit der US-Gerichte nur eröffnet, wenn die Verbindung des Beklagten mit einem US-Staat so andauernd und systematisch ist, dass dieser in diesem Staat beheimatet ist. Dieser Grundsatz wurde vom US Surpreme Court bereits 2011 in der Goodyear–Entscheidung aufgestellt. Darauf aufbauende Entscheidungen beschäftigen sich seitdem mit der Konkretisierung des Bezugsbegriffs.

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