Gleichstellung von Syndikusanwälten

Erfolgsgeschichte mit Wermutstropfen

Knapp drei Jahre ist das „Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte“ nun alt. Damit wurden Unternehmensjuristen 2016 in weiten Teilen ihren Kollegen in Kanzleien gleichgestellt. Verbesserungsbedarf sehen die Inhouse-Juristen aber noch beim Anwaltsprivileg und bei der Frage, was mit ihrer Zulassung beim Jobwechsel passiert.

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Insgesamt sei das Gesetz ein Erfolg, resümiert Dr. Marcus Mollnau, Präsident der Rechtsanwaltskammer Berlin anlässlich des Jahreskongresses des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen (BUJ).  Er korrigierte damit seine ursprüngliche Einstellung, zählte er eigenen Angaben zufolge doch anfangs zu den Skeptikern. „Wir haben schon sehr viel erreicht. Jetzt sollten wir den Kammern, dem Verband und den Kollegen Zeit geben, das Gesetz auch zu leben“, sagte er. Einige Kinderkrankheiten müssten allerdings noch behoben werden, hieß es beim Jahreskongress der Unternehmensjuristen. Die Zeit für Änderungsvorschläge ist günstig, denn aktuell befindet sich das Gesetz in der Evaluation.

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