Grüne Kooperation

Schneiders & Behrendt und Hertin beschließen Zusammenarbeit

Die Bochumer Rechts- und Patentanwaltskanzlei Schneiders & Behrendt und die Hertin Anwaltssozietät aus Berlin haben eine Kooperation vereinbart. Start: 1. Januar 2005.Die Kanzleien erhoffen sich, durch die Zusammenarbeit Synergien erzielen zu können in Bereichen, die bisher nur am Rande angeboten wurden.

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So erhält Schneiders & Behrendt hierdurch Zugang zu Berliner, wie auch ostdeutschen Unternehmen, Hertin ihrerseits zum Ruhrgebiet. Zudem ergeben sich wechselseitige Ergänzungen im Patent- und Urheberrecht, sind die Kanzleien überzeugt. Während die Bochumer durch ihren Fokus auf technische Schutzrechte von der bekannten Expertise von Hertin im Bereich Urheberrecht, Verlage und Medien profitieren wollen, wird Hertin ihr Beratungsangebot vor allem im Bereich technische Schutzrechte erweitern. Zwar verfügen die Berliner über einen eigenen Patentanwalt. Doch die breite technische Expertise von Schneiders & Behrendt konnte man bislang nicht anbieten. Schneiders & Behrendt arbeitet ihrerseits zwar mit 13 Rechtsanwälten, hat das Urheberrecht aber bislang nicht als Schwerpunkt betrieben, obschon am Bochumer Landgericht eine entsprechende Spezialkammer angesiedelt ist.

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