Haarmann Hügel erringt vorläufigen Sieg gegen Fusionsverbot

Im Streit zwischen dem Wiener Haarmann-Büro und der dortigen Anwaltskammer hat die Sozietät einen Sieg errungen. Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in der Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von multidisziplinären Partnerschaften auf die Beschwerde der Sozietät Haarmann Hügel hin eine Verbots-Entscheidung der Obersten Berufungs- und Disziplinar-Kommission aufgehoben.Der Fall wird nun dem EuGH zur weiteren Klärung vorgelegt. Im Mittelpunkt steht dabei aus der Sicht von Haarmann Hügel die Frage der EU-Niederlassungsfreiheit. Der Wiener Partner und Europarechtler Dr. Rainer Roniger wird den Fall in Luxemburg vertreten. Mit einer Entscheidung rechnen Beobachter aber frühestens in zwei Jahren.

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Der Streit zwischen der Sozietät und der Wiener Anwaltskammer geht zurück bis in die Zeit der Fusion der deutschen MDP und der renommierten Wiener Kanzlei Hügel im Jahr 2000. Das Wiener Büro war nach der Fusion ursprünglich als Niederlassung der deutschen Haarmann Hemmelrath GbR gegründet worden. Die Rechtsanwaltskammer Wien jedoch intervenierte mit einem Verbot – unter Hinweis auf die in Deutschland praktizierte multisdisziplinäre Vereinigung von Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern in einer einzigen Kanzlei. In Österreich selbst sind nach wie vor nur Rechtsanwälte tätig. „Die RAK Wien will der Sozietät jegliche Niederlassung in Österreich verbieten, bloß weil an ihr einige deutsche Wirtschaftsprüfer beteiligt sind. Das wird ihr der EuGH kaum durchgehen lassen“, ist Namenspartner Prof. Dr. Hanns Hügel überzeugt.

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