Weiterlesen mit
4 Wochen gratis testen
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Die Entscheidung von Hoeneß kam vor allem deshalb überraschend, weil der Hoeneß-Verteiger Hanns Feigen direkt nach dem Urteil angekündigt hatte, das Urteil beim BGH auf den Prüfstand stellen zu wollen. In ihrem Plädoyer hatte die Verteidigung noch darauf gesetzt, dass die Selbstanzeige vom Januar 2013 korrekt war und strafbefreiend wirkt. Selbst wenn man von einer formalen Unwirksamkeit ausgehe, scheide eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung aus, weil Hoeneß selbst zur Steuerehrlichkeit zurückgekehrt sei, so Feigen. Er habe bereits in seiner Anzeige das Ausmaß der Steuerhinterziehung eingeräumt und sogar einen ausreichenden Sicherheitspuffer eingebaut. Die Hoeneß-Anwälte stellten sich vor allem auf den Standpunkt, dass die Selbstanzeige nicht zwingend formal korrekt sein müsse. Entscheidend komme es darauf an, dass der Umfang der Steuerhinterziehung offenbart würde.