Hamburg

Arbeitsrechtspartner für Graf von Westphalen

Autor/en
  • JUVE

Graf von Westphalen besetzt in ihrem Hamburger Büro das Arbeitsrecht wieder mit einem Partner: Dr. Malte Evers (35), bisher assoziierter Partner bei Gleiss Lutz in Frankfurt, wechselt zum Dezember an die Elbe. Evers wird Vollpartner bei Graf von Westphalen, eine Zwischenstufe sieht die Sozietät nach eigenen Angaben auch für Quereinsteiger nicht vor. Evers, der ursprünglich aus Hamburg stammt, war seit 2003 bei Gleiss. "Das Arbeitsrecht hat bei Graf von Westphalen einen hohen Anteil an eigenständigem Geschäft, das nicht nur transaktionsbegleitend, sondern auch in Bereichen wie zum Beispiel der Umstrukturierungsbegleitung für sich steht", so Evers.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Partnerstelle in Hamburg war nicht mehr besetzt, seit der renommierte Arbeitsrechtspartner Dr. Thomas Hennings im April in die Richterschaft ging und nun am Arbeitsgericht Hamburg tätig ist. Seitdem hatte bei Graf von Westphalen in Hamburg mit Dr. Jan Hartmann ein Senior Associate die arbeitsrechtliche Beratung übernommen. Das Selbstverständnis der Fullservice-Kanzlei ist jedoch ein anderes: Sie will – und ist jetzt auch wieder – an jedem Standort mit je mindestens zwei Arbeitsrechtlern besetzt sein.

Für Graf von Westphalen ist der Zugang eines assoziierten Partners von Gleiss ein echter Gewinn. Gleiss steht seit Jahren an der Spitze der Berater im Arbeitsrecht und ist bekannt für ihre hervorragend ausgebildeten Anwälte. Darüber hinaus hat Gleiss-Partner Dr. Ulrich Baeck, mit dem Evers in Frankfurt immer wieder zusammenarbeitete, einen ausgezeichneten Ruf im Markt.

Das Arbeitsrechtsteam von Graf von Westphalen war in der Vergangenheit vornehmlich an einzelnen Standorten, vor allem in Hamburg und Freiburg, im Markt bekannt. In der Sozietät sind mit Evers neun Partner und acht Associates im Arbeitsrecht tätig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de