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Die Partnerstelle in Hamburg war nicht mehr besetzt, seit der renommierte Arbeitsrechtspartner Dr. Thomas Hennings im April in die Richterschaft ging und nun am Arbeitsgericht Hamburg tätig ist. Seitdem hatte bei Graf von Westphalen in Hamburg mit Dr. Jan Hartmann ein Senior Associate die arbeitsrechtliche Beratung übernommen. Das Selbstverständnis der Fullservice-Kanzlei ist jedoch ein anderes: Sie will – und ist jetzt auch wieder – an jedem Standort mit je mindestens zwei Arbeitsrechtlern besetzt sein.