Hamburg

CMKR holt Partner im Öffentlichen Recht

Autor/en
  • JUVE

Die Hamburger Kanzlei CMKR hat einen neuen Partner gewonnen. Mitte August stößt Dr. Matthias Vogt (34) vom Verwaltungsgericht Lüneburg dazu.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Kanzlei CMKR hat einen neuen Salary-Partner für ihr Hamburger Büro gewonnen. Mitte August stößt Dr. Matthias Vogt (34) dazu, momentan Richter am Verwaltungsgericht Lüneburg. Er verstärkt die Boutique für Infrastrukturprojekte im Fachplanungs- und Prozessrecht.

Matthias Vogt
Matthias Vogt

Vor seiner Tätigkeit als Richter war Vogt bis Mitte 2010 rund zwei Jahre Associate bei CMS Hasche Sigle im öffentlich-rechtlichen Team um Dr. Fritz von Hammerstein in Hamburg. Davor hat er bei GSK Stockmann gearbeitet und in dieser Zeit bereits CMKR-Gründungspartner Dr. Volker Maaß kennengelernt. Maaß war Teil des GSK-Teams, das sich Mitte 2009 als CMKR selbstständig gemacht und auf die öffentlich-rechtliche Begleitung von Infrastrukturvorhaben spezialisiert hat (mehr…).

Zum Juli dieses Jahres verlor CMKR jedoch mit Dr. Wolfgang Clausen und Wulf Clausen zwei ihrer damaligen Gründungspartner. Wulf Clausen wechselte zum Juli zu HFK (mehr…). Sein Vater Wolfgang war zuletzt of Counsel bei CMKR und ist ihm in dieser Position zu HFK gefolgt.

Neben Maaß ist derzeit noch eine Associate bei CMKR in Hamburg tätig. Am Standort München arbeitet neben Gründungspartner Dr. Steffen Kautz ebenfalls eine Associate. Kautz kam von Aderhold (mehr…). Eine GSK-Vergangenheit hat er dennoch: Dort war er bis 2005 tätig, danach wechselte er zunächst in das Hessische Wirtschaftsministerium und ging Ende 2007 schließlich zu Aderhold.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Normal
0

21

false
false
false

DE
X-NONE
X-NONE

. Er ist insbes. bei Infrastrukturprojekten im
Straßen- u. SPNV-Bereich

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de