„Wir trauern um einen herausragenden Juristen, einen vorbildlichen Partner und Kollegen und vor allem um einem großartigen Menschen“, so Dr. Wolfgang Kühn. „Unser Mitgefühl gilt seiner Familie.“ Zusammen mit Kühn und dem Steuerberater Dr. Michael Kunz gründete Heuking 1971 die Düsseldorfer Keimzelle der heutigen Kanzlei. Zuvor war er als Assistent von Kurt Biedenkopf an der Ruhr-Universität in Bochum tätig. Außerdem gehörte er ab Ende der 1960er-Jahre als Anwalt der Taylor Wessing-Vorgängerkanzlei Dr. Graf von der Goltz Dr. Wessing & Partner als Anwalt an.
Gemeinsam mit seinen beiden Partnerkollegen baute der Gesellschaftsrechtler die Position von Heuking Kühn Kunz im Rheinland stetig aus. Anfang der 1990er-Jahre wagte die Kanzlei dann die bundesweite Expansion und eröffnete in Berlin, Chemnitz und Frankfurt. Nach den Zusammenschlüssen mit den Hamburger Anwälten um Dr. Ralf Wojtek sowie der Kölner Einheit um Dr. Hans-Jochem Lüer entstand die überregionale Kanzlei unter ihrem heutigen Namen.
Als Gesellschaftsrechtler prägte Heuking vor allem das Geschäft in Düsseldorf mit. Zudem war er ein Befürworter der multidisziplinären Kooperation von Heuking Kühn mit der mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Verhülsdonk & Partner. Bis heute sitzen beide Einheiten in Düsseldorf unter einem Dach.