Auf der außerordentlichen HV hatte der Finanzinvestor Lone Star, seit vergangenem Jahr Großaktionär der Bank, die Abbestellung eines im März 2008 eingesetzten Sonderprüfers beschlossen. Der Sonderprüfer, Harald Ring von der Treuhand- und Revisions-AG Niederrhein, hatte Pflichtverletzungen der Organmitglieder und mögliche Ansprüche der IKB prüfen sollen. Lone Star argumentierte nun, es liege „nicht im Interesse der Gesellschaft, dass gesellschaftsinterne Sachverhalte im Rahmen einer Sonderprüfung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“.
Für die Erhebung der Klagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss bleibt Enderle nur ein Monat. Die erste Resonanz auf seine Kampagne, so sagte er, sei allerdings vielversprechend gewesen. Bis zum heutigen Tag hätten sich bereits 116 Aktionäre gemeldet, die für 173.000 Aktien stehen.
Experten billigen Enderle dagegen keine großen Chancen zu. „Sollte Herr Enderle mit seiner Gestaltungsklage Erfolg haben, müsste der Sonderprüfer wieder eingesetzt werden“, so ein Düsseldorfer Anwalt. „Aber ich gehe davon aus, dass die IKB sich nicht auf Vergleiche einlässt und das Verfahren über alle Instanzen führen wird.“ Nach vielen Jahren könne der Sonderprüfer dann auch nichts mehr ausrichten.
Aktienrechtler bezeichneten Enderles Ankündigung, einen Sonderprüfer gemäß §142 Aktiengesetz gerichtlich bestellen zu wollen, als juristisches Neuland. „Enderle bringt damit die analoge Anwendung der Vorschrift ins Spiel“, so einer von ihnen. „Denn eigentlich wird sie nur angewendet, wenn die HV die Einsetzung eines Sonderprüfers ablehnt. Hier aber war der Prüfer bereits eingesetzt und wurde dann durch die HV wieder abbestellt.“
Einige Aktienrechtler verstehen die Motivation Lone Stars, weiteren Schaden von der IKB fern zu halten und den Prüfbericht des Sonderprüfers nicht öffentlich werden zu lassen. Andere sagen, der Ruf der IKB könne kaum schlimmer werden und ihre Chancen stünden besser, wenn sie eine öffentliche Aufklärung der Vorkommnisse betreibe. Ebenso unterschiedlich schätzen Experten die Wahl der Zeitungskampagne ein: Für einige hätte die Veröffentlichung im Aktionärsforum des elektronischen Bundesanzeigers gereicht, andere – so auch Enderle selbst – bezweifeln die Reichweite und die Art der Aktionäre, die über die Internetseite zu erreichen sind.
Mandate verspricht sich Enderle von der Anzeigenaktion ausdrücklich nicht: „Ich gründe mit den anderen Interessierten eine BGB-Gesellschaft. Da wäre ich schlecht beraten, mein eigener Anwalt in dem Fall zu sein.“ Seine Motivation sei ausschließlich der Ärger über das Treiben des Großaktionärs. Das nach dem Aktienrecht erforderliche Quorum habe er bereits. Zudem wäre es ohnehin „für mich günstiger gewesen“, weitere Aktien zu kaufen, als eine solche Anzeigenkampagne zu machen.
Enderle führt bereits zwei Klagen gegen die IKB: Eine Auskunftsklage auf Vorlage des Prüfberichts von PwC, zudem eine Anfechtungsklage gegen die Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds. (Tanja Podolski, Jörn Poppelbaum)