Die Future Business KGaA, Teil der insolventen Infinus-Gruppe, hat in über 2.100 Serien rund 4.800 Orderschuldverschreibungen sowie weit über 4.000 Genussscheine und Genussrechte emittiert. Der erste Versuch des Gerichts, für die Gruppe der Orderschuldverschreibungsgläubiger einen gemeinsamen Vertreter nach Schuldverschreibungsgesetz zu bestimmen, war im Mai dieses Jahres unter turbulenten Umständen gescheitert.
Sowohl das Amtsgericht als auch der seit November 2013 bestellte Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler waren von Anlegerschützern heftig kritisiert worden. Kübler habe versucht, einen ihm wohlgesonnenen Anwalt als gemeinsamen Vertreter durchzudrücken, hieß es in verschiedenen Internetforen.
In seinem Anschreiben an die Gläubiger, das der Veranstaltung im Mai vorausgegangen war, hatte Kübler nur den Nürnberger Anwalt Christian Gloeckner von der Kanzlei G&P Gloeckner Fuhrmann Nentwich namentlich erwähnt. Zahlreiche Gläubigeranwälte werfen Kübler seit damals vor, er habe damit suggeriert, dass nur Gloeckner als gemeinsamer Vertreter in Frage komme. Gloeckner sei derjenige, der als Mitglied des Gläubigerausschusses Kübler zu der Bestellung als FuBus-Insolvenzverwalter verholfen habe. Zum Dank – so der Vorwurf – verschaffe der Verwalter Gloeckner einen lukrativen Posten. Tatsächlich schrieb Kübler wörtlich: „Die OSV-Gläubiger können auch eine(n) andere(n) Bevollmächtigte(n) ihrer Wahl einsetzen.“
In anderen Insolvenzverfahren aus der Infinus-Gruppe sind ohne öffentliches Aufsehen und ebenfalls unter Mitwirkung der betreffenden Verwalter gemeinsame Anleihevertreter gewählt worden. In dem kleineren Verfahren über die Infinus AG IKP (Ihr Kompetenz-Partner) wurde bereits Ende Februar Eberhard Dachs von der Tübinger Kanzlei Dachs Bartlin Spohn & Partner für einen Teil der Anleihen als Vertreter gewählt. Bettina Schmudde von White & Case ist die Insolvenzverwalterin. Im Fall der Prosavus AG wählten die Gläubiger der Namensgenussrechte Ende August den Bielefelder Anwalt Erik Brambrink zu ihrem Vertreter. Hier leitet Frank-Rüdiger Scheffler aus der Kanzlei Tiefenbacher das Insolvenzverfahren.
Nach Schuldverschreibungsgesetz trägt der Schuldner die Kosten des gemeinsamen Vertreters, im Insolvenzfall schmälert seine Vergütung die Insolvenzmasse und damit die Auszahlungsquote. Anlegerschützer meinen, ein gemeinsamer Vertreter könne im Fall Future Business bei Abrechnung nach Rechtsanwaltsvergütungsordnung im Extremfall zwischen 10 bis 20 Millionen Euro geltend machen.
Ob diese Summe realistisch ist oder nicht: Es besteht bei Anleihen insolventer Unternehmen oft ein grundlegender Konflikt zwischen Anlegeranwälten, die an den Mandaten einzelner Gläubiger verdienen, und den Insolvenzverwaltern, die sich von der Bündelung der Anlegerinteressen einen einfacheren Verfahrensablauf versprechen, der die Insolvenzmasse sogar schonen könnte. In Dresden ist dieser Konflikt eskaliert. Den ersten Berichtstermin Küblers hat das Amtsgericht unterdessen noch einmal vom 25. November auf den 18. Dezember verschoben.