Infomatec-Urteil in 2. Instanz

In dem Aufsehen erregenden Schadensersatzprozess eines Kleinanlegers gegen die Infomatec AG hat das Oberlandesgericht München am 1. Oktober die Klage abgewiesen. Noch in erster Instanz hatte das Landgericht München dem 40-jährigen Fleischermeister aus Dortmund Recht gegeben und damit erstmalig einer Schadensersatzklage gegen ein börsennotiertes Unternehmen zum Erfolg verholfen. Die Richter am Münchner OLG hoben nun die Entscheidung gegen die ehemals am Neuen Markt notierte und inzwischen insolvente Infomatec AG sowie ihre beiden Gründer Gerhard Harlos und Alexander Häfele auf. Vor allem die Urteilsbegründung der OLG Richter gab Anlass zur Kontroverse in Medien und unter Juristen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme kamen die Richter zwar zu dem Urteil, dass die beiden Gründungsvorstände „bewusst unrichtige Angaben gemacht haben, die für die Bewertung von Aktien erheblich sind“, ein Anspruch auf Schadensersatz bestünde jedoch nicht. Gegen das Urteil hat Anlegeranwalt Klaus Rotter zwischenzeitlich Revision eingelegt. Prozessvertreter Anleger in beiden Instanzen Rotter Rechtsanwälte (Grünwald bei München): Klaus Rotter Prozessvertreter Infomatec-Gründer in beiden Instanzen Dr. Waibel, Dr. Hoppert, Rubach & Kollegen (Augsburg) Dr. Emanuel Beierlein (Augsburg) Prozessvertreter Infomatec AG (bis zur Aussetzung des Verfahrens wegen Insolvenz) Hartel, Tewaag, Pompe & Partner (München)

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In dem Aufsehen erregenden Schadensersatzprozess eines Kleinanlegers gegen die Infomatec AG hat das Oberlandesgericht München am 1. Oktober die Klage abgewiesen. Noch in erster Instanz hatte das Landgericht München dem 40-jährigen Fleischermeister aus Dortmund Recht gegeben und damit erstmalig einer Schadensersatzklage gegen ein börsennotiertes Unternehmen zum Erfolg verholfen. Die Richter am Münchner OLG hoben nun die Entscheidung gegen die ehemals am Neuen Markt notierte und inzwischen insolvente Infomatec AG sowie ihre beiden Gründer Gerhard Harlos und Alexander Häfele auf. Vor allem die Urteilsbegründung der OLG Richter gab Anlass zur Kontroverse in Medien und unter Juristen. Nach umfangreicher Beweisaufnahme kamen die Richter zwar zu dem Urteil, dass die beiden Gründungsvorstände „bewusst unrichtige Angaben gemacht haben, die für die Bewertung von Aktien erheblich sind“, ein Anspruch auf Schadensersatz bestünde jedoch nicht. Gegen das Urteil hat Anlegeranwalt Klaus Rotter zwischenzeitlich Revision eingelegt. Prozessvertreter Anleger in beiden Instanzen Rotter Rechtsanwälte (Grünwald bei München): Klaus Rotter Prozessvertreter Infomatec-Gründer in beiden Instanzen Dr. Waibel, Dr. Hoppert, Rubach & Kollegen (Augsburg) Dr. Emanuel Beierlein (Augsburg) Prozessvertreter Infomatec AG (bis zur Aussetzung des Verfahrens wegen Insolvenz) Hartel, Tewaag, Pompe & Partner (München)

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