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Beide werden sich bei den Insolvenzgerichten delisten lassen, die sie bisher bestellt haben. Junker erklärte diesen Schritt mit den Auswirkungen der Insolvenzrechtsreform, die gut drei Jahre zurückliegt: „Die ESUG-gesteuerte Praxis der Vergabe von Insolvenz- und Sachwaltungen statt durch unabhängige Insolvenzgerichte durch Schuldnerunternehmen selbst hat dem unabhängigen Verwaltungsgeschäft seine Kalkulierbarkeit genommen.“ Junker und Bartelheimer wurden bislang vor allem im Osten Deutschlands an Gerichten in Brandenburg, Berlin und Sachsen bestellt.