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+++ Explizit hat sich das Amtsgericht Hamburg auf die ESUG-Reform bezogen. Schon im November 2011 berief sich Richter Dr. Andreas Schmidt auf die kommende Rechtslage und bestellte Berthold Brinkmann, Gründer von Brinkmann & Partner, für die Sietas-Werft – auf Vorschlag eines vorläufigen Gläubigerausschusses, der eigentlich erst mit dem neuen Gesetzestext ins Leben gerufen wird. Hamburger Wettbewerber rieben sich verwundert die Augen: Brinkmann war bislang in der Hansestadt nicht als Verwalter gelistet, und das Insolvenzgericht galt diesbezüglich als ausgesprochen prinzipientreu. Derweil wurde das Insolvenzverfahren Anfang Februar eröffnet. Mit einem Großauftrag und mit beschlossenem Personalabbau geht Brinkmann auf Investorensuche. +++