JUVE: Sicherheitserwägungen bei Investitionskontrollen sind nicht unüblich. Nun sollen aber auch ausländischer Stahl und Aluminium die nationale Sicherheit der USA gefährden. Was bedeutet dieses Argument für den Welthandel?
Curtis Dombek: Es macht einen großen Unterschied, ob man mit dem Argument der nationalen Sicherheit Direktinvestitionen prüft oder ob man neue Zölle erhebt. Was die Investitionen angeht: Dass hier Behörden vor allem bei Schlüsseltechnologien genau hinschauen, hat eine lange Tradition – auch in Europa. In Bezug auf Zölle ist das Sicherheitsargument tatsächlich neu. Sollten die USA damit durchkommen, könnten auch andere WTO-Mitglieder mit derselben Begründung Zölle als Waffe einsetzen. Ich halte es für gefährlich, mit dem Argument der nationalen Sicherheit Handelspolitik zu machen.
Wenn die nun erlassenen Zölle etwas fundamental Neues sind, wie rechtssicher sind sie dann?
Abschnitt 232 des US-Gesetzes von 1962 erlaubt es dem Präsidenten, Importe mit Blick auf die nationale Sicherheit zu beschränken. Zwei zentrale Fragen ergeben sich. Erstens: Sind US-Gerichte und der WTO-Gerichtshof überhaupt grundsätzlich berechtigt, einen entsprechenden Beschluss des Präsidenten zu prüfen? Und falls ja, zweitens: Lassen sich im konkreten Fall die Zölle mit dem Argument der nationalen Sicherheit begründen? Gibt es also einen kausalen Zusammenhang zwischen Importen und nationaler Sicherheit? Wie diese Frage von den Gerichten beantwortet wird, ist wegen fehlender Präzedenzen völlig offen. Ein erstes Verfahren ist aktuell beim Internationalen Handelsgericht in New York anhängig. Der Schweizer Stahlexporteur Severstal Export lässt den Beschluss des Präsidenten prüfen.
Wie argumentiert Severstal, und wie sieht die Antwort der US-Regierung aus?
Severstal hält das Argument der nationalen Sicherheit für vorgeschoben. Die Zölle seien in Wahrheit erhöht worden, um Druck aufzubauen und internationale Handelsverträge neu zu verhandeln. Kommentare des Präsidenten legen das nach Ansicht der Kläger nahe. Die amerikanische Regierung hingegen argumentiert, dass das Gericht einen präsidentiellen Beschluss auf der Grundlage von Sicherheitserwägungen grundsätzlich nicht im Nachhinein prüfen dürfe. Sie stellt also bereits die Zulässigkeit der Klage infrage.
Wie wird sich das New Yorker Gericht hier positionieren?
Der US Präsident genießt auf Grundlage der Verfassung sehr weit reichende Kompetenzen, um die nationale Sicherheit zu schützen. Im Eilverfahren hat das Gericht dem Präsidenten gerade seinen weiten Ermessensspielraum bestätigt. Der Frage der Zulässigkeit ist das Gericht damit weitgehend aus dem Weg gegangenen. Das Hauptsacheverfahren kann wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung jedoch weiterhin bis vor das amerikanische Verfassungsgericht gehen.
Sollte die Klage zulässig sein: Wie sollen die Gerichte überhaupt entscheiden, ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen Importen und nationaler Sicherheit gibt?
Dafür müssten letztlich die Daten analysiert werden, die dem Beschluss des Präsidenten zugrunde lagen. Sie müssten auch erklären, wie die Zölle für einige Staaten die US-Stahlproduktion insgesamt und damit letztlich auch die nationale Sicherheit erhöhen sollen. Das könnte sich schnell zu einem komplexen Expertenstreit entwickeln. Verständlicherweise tut die US-Regierung alles, damit es so weit erst gar nicht kommt. Wenn es ihr gelingt, die nationalen Gerichte, aber auch die WTO für unzuständig zu erklären, erübrigen sich die weiteren ökonomischen Fragen.
Die Europäer überlegen, die WTO einzuschalten, sollte die US-Regierung die Ausnahmeregeln, die nun auslaufen, nicht verlängern oder die Zölle gar komplett zurücknehmen. Die WTO genießt allerdings kein besonderes Ansehen in der US-Regierung. Kann sie einen Fall wie diesen schlichten?
Ob eine Klage gegen die Zölle auch vor der WTO bestehen dürfte, ist eine völlig andere Frage. Anfang März lancierten die USA eine Klage gegen die Export-Subventionen Indiens, was immerhin bedeutet, dass die USA die WTO als ein Mittel zum Zweck anerkennt. Darüber hinaus blockiert sie jedoch weiter die Besetzung von Richterstellen.
Wie erklären Sie sich das?
Ich denke jedenfalls nicht, dass die USA die WTO aktuell als final bindenden Richter im Feld des internationalen Handels anerkennt. Sie betrachtet die WTO vielmehr als ein weiteres Instrument, das sie bei ihren komplexen internationalen Handelsverhandlungen nutzen kann.
Curtis Dombeck ist geschäftsführender Partner des Brüsseler Büros von Sheppard Mullin Richter & Hampton, die ihren Hauptsitz in Los Angeles hat. Er berät seit 1983 im internationalen Handelsrecht und gehört derzeit auch einem Beratungsgremium des US-Handelsministeriums an. Im JUVE-Interview spricht er aber – und darauf legt er Wert – nur für sich. Das Gespräch führte Martin Ströder.